BIV



Newsletter No 154

Datum: 16.12.2021

Das Jahr neigt sich dem Ende zu ...

Vorstand und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks wünschen Ihnen ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2022.

Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Unsere Geschäftsstelle bleibt vom 23. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 geschlossen.

Zum Jahresende gibt es dennoch Wichtiges zu berichten:

Ausbildungsvergütung im Kälteanlagenbauerhandwerk

Für Sie haben wir wieder alle aktuellen Informationen zusammengetragen, die uns zu den Themen Ausbildungsvergütungen, Tarife, Ecklöhne und Lohnempfehlungen zur Verfügung gestellt wurden oder die wir aus anderen Quellen gewinnen konnten.

Sie finden die Daten im Mitgliederbereich unserer Webseite, Menüpunkt "statistische Informationen".

Lesen Sie auf unserer Webseite weiter
www.biv-kaelte.de/Mitgliederbereich ...

Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bis zum 31. März 2022 verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erneut bundesweit die Möglichkeit der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach telefonischer Anamnese verlängert. Sie endet nicht mehr am 31. Dezember 2021, sondern am 31. März 2022.

Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, auch weiterhin telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden und für weitere sieben Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten.

Voraussetzung dafür ist aber, dass sich Ärztinnen und Ärzte durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten überzeugen.

Beschluss des G-BA und Begründung ...

Corona: BMF verlängert diverse steuerliche Hilfemaßnahmen

Mit Schreiben vom 7. Dezember 2021 hat das BMF die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert. Dies betrifft insbesondere:

  • Stundung im vereinfachten Verfahren,
  • Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im vereinfachten Verfahren,
  • Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren sowie
  • Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen in anderen Fällen.


Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden BMF-Schreiben.

Schreiben Bundesamt der Finanzen (BMF) ...

Verlängerung Kurzarbeitergeld

Die Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) wurde am 6. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit gilt bis zum 31. März 2022, dass die verringerte Mindesterfordernis von 10 Prozent der Beschäftigten bestehen bleibt und weiterhin kein Aufbau von Minusstunden erforderlich ist. Auch bleibt die Kurzarbeit für die Zeitarbeit geöffnet.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden nun nicht mehr im Umfang von 100 Prozent, sondern nur noch in Höhe von 50 Prozent erstattet. Die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten gilt bis zum 31. März 2022.

Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung (KugverlV) ...

Hinweise zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die den Schutz der persönlichen Daten neu regelt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung ...

 

 



Newsletter No 197
Datum: 25.04.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 196
Datum: 28.03.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]
Newsletter No 195
Datum: 20.02.2024

[zu diesem Newsletter]
[alle Newsletter]




© Bundesinnungsverband des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks BIV