Schlagzeilen 07/2012

Datum: 27.07.2012

Konkreter Vorschlag für eine Zusammenarbeit zwischen BIV und VDKF

Wie angekündigt hat Bundesinnungsmeister Heribert Baumeister anlässlich der außerordentlichen VDKF-Mitgliederversammlung am 21. Juli 2012 in Kassel einen konkreten Vorschlag unterbreitet, auf dessen Grundlage sich VDKF und BIV auf gleicher Augenhöhe begegnen können. Wesentlicher Grundgedanke bei diesem Vorschlag ist, dass nicht ein Verband den anderen „schluckt“, sondern dass beide Verbände, also BIV und VDKF, gemeinsam einen neuen Verband gründen und in diesem aufgehen, um Doppelstrukturen zu vermeiden. Dies ermöglicht vor allem auch einen unbelasteten Neuanfang im Bereich des Handwerks. Freilich müssen noch viele Details geklärt werden, aber einen praktikablen Weg scheint Baumeister damit aufgezeigt zu haben, wie die überwiegend positive Resonanz der anwesenden Mitglieder zeigte. Die Präsentation, mit der Baumeister sein Konzept vorstellte und natürlich noch detailliert erläuterte, finden Sie auf der BIV-Homepage unter http://www.biv-kaelte.de/index.php?id=biv-vdkf. Er sieht nach den ersten Reaktionen bestätigt, dass der vorgeschlagene Weg zum Wohle des Kälteanlagenbauerhandwerks und der gesamten Branche von einer breiten Mehrheit getragen wird.

 

„Kettenbefristung“ und Rechtsmissbrauch
Urteil des BAG vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 -

Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen.
Pressemitteilung des BAG 

 

Energieeinsparverordnung 2012 - Verzögerungen

Bei den erforderlichen Novellen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2012) und des Energieeinsparungsgesetzes kommt es zu Verzögerungen. Unter anderem zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie muss die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2012 novelliert werden. Parallel dazu soll das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) geändert werden. Dazu haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Entwürfe erarbeitet und diese Ende März zur Ressortabstimmung in die übrigen Ministerien versandt. Vorgesehen sind die folgenden wesentlichen Neuregelungen: 

  • Vorbereitung der Einführung von Niedrigstenergiegebäuden spätestens ab 2021 (Energieeinspargesetz-Novelle) 
  • Qualitätssicherung von Energieausweisen durch ein Stichprobenkontrollsystem 
  • Stärkung der Energieausweise durch Angabe von Energiekennwerten in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen 
  • schrittweise Heranführung der Neubau-Anforderungen an den Niedrigst- energiegebäude-Standard bis 2020 (7,5 % Anforderungserhöhung Wohngebäude, 10 % Nicht-Wohngebäude) 
  • Keine Erhöhung der Anforderungen bei Bestandsgebäuden (vor allem aufgrund der wirtschaftlichen Vertretbarkeit)
  • Sommerlicher Wärmeschutz: Präzisierung der Anforderungen

Derzeit ist allerdings nicht absehbar, wann die abgestimmten und offiziellen Refe- rentenentwürfe von EnEV und EnEG 2012 vorgelegt werden und wann eine Ver- bändeanhörung dazu stattfinden wird. Hintergrund sind erhebliche Diskrepanzen zwischen den beteiligten Ministerien. Offenbar strebt vor allem das Bundesumweltministerium erheblich härtere Zielsetzungen an. Dazu zählen offensichtlich wesentlich stärkere Verschärfungen des energetischen Anforderungsniveaus, umfangreiche Nachrüstpflichten, ein Katalog von Ordnungswidrigkeiten und die Infragestellung des Wirtschaftlichkeitsbegriffs. Die Gespräche zwischen den Häusern gestalten sich aktuell wohl sehr schwierig, weil die Positionen sehr weit voneinander entfernt sind. Möglicherweise kann eine Einigung nur auf politischer Ebene erzielt werden. Wir werden Sie über aktuelle Entwicklungen bei der EnEV- und EnEG- Novellierung informieren.


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